


1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich den vom Hotelier ersparten Aufwendungen von erfahrungsgemäß 20 % ÜF-Preises. Sonder- und Gruppenpreise sind nicht weiter reduzierbar.
5. Das Hotel ist verpflichtet bei Nichtbereitstellung bestellter Zimmer Schadenersatz zu leisten.
6. Das Hotel haftet nicht für Wertsachen, die im Zimmer hinterlassen werden.
7. Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
8. Falls nicht anders vereinbart, gilt für Abbestellungen folgende Stornierungsfrist: Ohne Kosten bis 7 Tage vor Anreisedatum für Einzelreisende und 42 Tage für Gruppen, danach gilt Punkt 4.
9. Ohne anderslautende schriftliche Abmachung steht dem Gast das Zimmer am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung.
10. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreise vereinbart wurde, kann das Hotel danach über das Zimmer verfügen.
11. Die Hotelrechnung ist am Abreisetag fällig. Die Bezahlung kann in bar,mit EC-Karte oder Kreditkarte erfolgen. Überweisungen sind vor der Anreise zu tätigen.
12. Vergessene Sachen werden maximal 6 Monate aufbewahrt.
13. Ausschließlicher Gerichtsort ist Dresden.